Am Freitag, dem 20. Februar 2026, hat unsere internationale Geschichts-AG Europe Remembers eine Ausstellung im Amtsgericht Gelsenkirchen über die NS-Justiz besucht. Die Direktorin des Amtsgerichts, Felizitas Hense-Neumann, begrüßte die Schülerinnen und Schüler, bevor Ihr Amtsvorgänger, Dr. Mathias Kirsten, mit den Jugendlichen aus der 10. Klasse darüber sprach, wie sich die Justiz im Dritten Reich von den Nationalsozialisten hatte vereinnahmen lassen.

Der ehemalige Richter hatte die Schülerinnen und Schüler bereits zu einer Führung im Essener Landgericht getroffen. Da die Zehntklässler mehr über die Rolle der Justiz wissen wollten, besuchten sie nun die Ausstellung in Gelsenkirchen. Hier setzte Dr. Kirsten einen besonderen Schwerpunkt auf die schleppende Aufarbeitung von begangenem Unrecht in der Bundesrepublik. So wurden in 6500 Verfahren gegen NS-Verbrecher vor westdeutschen Gerichten nur 169 Beschuldigte als Mörder zu lebenslangen Strafen verurteilt. Ein Grund dafür war, dass viele lediglich als ‚Gehilfen‘ des Terror-Regimes eingestuft wurden. Die Tatsache, dass jemand als Wachmann in einem Vernichtungslager gearbeitet hatte, genügte beispielsweise in der Regel nicht. Es wurde ein konkreter Tatnachweis gefordert. Erst 2011 schrieb das Landgericht München Justizgeschichte, indem es diese Rechtsprechung änderte und eine Haftstrafe für einen Wachmann verhängte. Das Landgericht München entschied damals erstmalig, dass allein die Anwesenheit im Lager und die Kenntnis von den Morden ausreichten, um eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord herbeizuführen.

Im Anschluss an die historische Führung durften die Schülerinnen und Schüler einen laufenden Strafprozess besuchen. Da der Angeklagte es allerdings versäumt hatte, dem Gericht mitzuteilen, dass er einen Dolmetscher benötigte, musste das Verfahren schon nach wenigen Minuten vertagt werden. Der Vorsitzende nahm sich daraufhin Zeit, um mit den Schülerinnen und Schülern über seinen Arbeitsalltag zu sprechen. Er erklärte ihnen unter anderem den Unterschied zwischen einfachem Diebstahl und Raub bzw. räuberischer Erpressung. Dieser Fall hätte zuvor verhandelt werden sollen. Da der Beschuldigte allerdings nicht zum Termin erschienen war, musste ein Haftbefehlt ausgestellt werden. Für die Schülerinnen und Schüler war dieser Einblick in die Abläufe eines Gerichts ebenfalls sehr spannend. Wir bedanken uns daher herzlich bei Dr. Kirsten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts Gelsenkirchen für eine sehr interessante Exkursion!




