Studieren in Großbritannien nach dem Brexit

Studieren in Großbritannien – das ist vor allem für unsere Schülerinnen und Schüler mit Abitur und IB Diploma seit über 10 Jahren eine attraktive Alternative zum Studium in Deutschland. Besonders die Eliteuniversitäten bieten eine enge Betreuung an, ermöglichen internationale Kontakte durch Auslandssemester und helfen schon früh bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen, um eine breite berufliche Qualifikation zu ermöglichen. Oxford, Cambridge, King’s College London, Warwick, London School of Economics, London Business School – dies sind nur einige wenige aus der Liste der Hochschulen, an denen Goetheschülerinnen und -schüler ihren Bachelor oder Master abgelegt haben.

Im Rahmen unseres Student Counselling Programme helfen wir mit Informationen und konkreten Tipps zur Bewerbung. Wer nach einem geeigneten Studiengang sucht, kann im Erasmusbüro der Schule einen Studienführer ausleihen, wählt online aus über 50.000 Bachelor-Kursen auf https://digital.ucas.com/search oder nutzt den University Finder des British Council.

Der Brexit hat die Bewerbung um einen Studienplatz in Großbritannien leider komplizierter gemacht. Hier die beiden wichtigsten Änderungen, die sich aus dem EU-Austritt Großbritanniens ergeben:

Studiengebühren

Die Gebühren für ein Studium sind nicht länger gedeckelt und sie sind auch nicht einheitlich festgeschrieben. Ausländische Studierende zahlen – je nach Hochschule und Fach – meist zwischen £10,000 and £26,000 pro Jahr. Ein Bachelor-Studium dauert normalerweise 3 Jahre. Details entnimmt man am besten der Website der Universität, an der man sich bewerben möchte oder man wendet sich an das International Office der Hochschule, das auch darüber berät, ob Stipendien für EU-Studierende angeboten werden. Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten bietet außerdem die Seite Brexit – fees and Student Support.

Visumspflicht

Wer plant länger als sechs Monate in Großbritannien zu studieren, benötigt außerdem ein Visum. Ausgestellt werden kann ein Visum in der Regel innerhalb von drei Wochen Dazu wird die Confirmation of Acceptance for Studies (CAS) reference
number benötigt, die von der Hochschule ausgestellt wird, an der man angenommen wurde. Beachten sollte man, dass man bei der Beantragung eines Studentenvisums nachweisen muss, dass die Finanzierung der Studiengebühren und der Lebenshaltungskosten gesichert ist.  

Die Verwaltungsgebühr für den Antrag auf ein Studentenvisum beläuft sich 2021 auf £348. Eine aktuelle Liste der Vorgaben und einzureichenden Dokumente findet man unter www.gov.uk/student-visa

Bewerberinnen und Bewerber sollten sich mindestens ein Jahr vor Studienbeginn, also mit dem Start ins letzte Schuljahr, über den Ablauf der Studienbewerbung informieren, damit UCAS-Antrag, Personal Statement und Letter of Motivation rechtzeitig fertig werden.

Kontakt:

Karmen Heup I karmen.heup[at]goetheschule-essen.de

Goetheschule Essen I Ruschenstr. 1 I 45133 Essen I Tel. +49 201 841170