
Am Donnerstag, dem 25. September 2025, war unsere internationale Geschichts-AG Europe Remembers zu Gast im Essener Amts- und Landgericht. Dr. Mathias Kirsten, Gelsenkirchener Amtsgerichtsdirektor a.D., führte die Schülerinnen und Schüler vor Ort durch die Dauerausstellung über die NS-Justiz.
Der ehemalige Richter erläuterte den Schülerinnen und Schülern zunächst, wie sich die Justiz während des Nationalsozialismus vom Unrechtsstaat hatte vereinnahmen lassen und schließlich mit überzogener Härte auf kleinste Vergehen, also Bagatelldelikte, reagierte. Die sogenannte ‘Polenstrafrechtsverordnung’ aus dem Jahr 1941 beispielsweise richtete sich vor allem gegen polnische Zwangsarbeiter und Juden. Gerichtsprozesse gegen diese Gruppen wurden meist in Schnellverfahren entschieden und zogen oft unverhältnismäßig schwere Strafen nach sich.
Allein vor dem Sondergericht Essen wurden zwischen 1942 und 1945 insgesamt 1493 Fälle verhandelt. In 93 Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Während in der Weimarer Republik zwei Drittel der Todesurteile nicht vollstreckt worden waren, änderte sich das während der NS-Zeit. Nur in drei Fällen wurden die Angeklagten in Essen begnadigt. Kasimir Petrolinas hatte dieses Glück nicht. An sein Schicksal wird heute im Justizgebäude erinnert: Er wurde wegen Plünderung eines Geschäfts verurteilt. Tatsächlich war Kasimir Petrolinas zuvor ‘ausgebombt’ worden, das heißt, er hatte während eines Bombenangriffs alles verloren. In den Trümmern eines Ladens fand er Blechnäpfe im Wert von wenigen Reichsmark und hoffte, mit diesem Geschirr ein wenig Essen bekommen zu können. Am 9. März 1943 wurde er dafür auf richterliche Anordnung in der Essener Polizeikaserne erschossen.
Während des Nationalsozialismus wurden etwa 16.000 Personen zivilrechtlich zum Tode verurteilt. Hinzu kamen ca. 25.000 Todesurteile vor Kriegsgerichten, das heißt im militärischen Bereich. Kein einziger Richter wurde dafür nach Kriegsende zur Rechenschaft gezogen. Der Bundesgerichtshof entschied in den 50er Jahren, die Richter hätten in Übereinstimmung mit geltender NS-Gesetzgebung entschieden. Diese Auffassung änderte der Bundesgerichtshof erst Mitte der 1990er Jahre und betonte, dass Gerichte immer dem Gedanken der Gerechtigkeit verpflichtet sind.
Unter den Richtern, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der neu gegründeten Bundesrepublik ihren Dienst versahen, waren ca. 90% zuvor Mitglieder der NSDAP gewesen. Unbelastete Juristen, die z. B. in Ausland geflohen waren, gab es nach Kriegsende viel zu wenige.
Während die Schülerinnen und Schüler im großen Strafgerichtssaal des Landgerichts auf der Richterbank und auf Seiten von Anklage und Staatsanwaltschaft saßen, ging Dr. Kirsten noch auf viele weitere Fragen über das Hier und Jetzt ein, zum Beispiel wie die Bundesrepublik aktuell versucht, sich vor Extremismus zu schützen und faire Verfahren zu garantieren. Heute, ist sich Dr. Kirsten sicher, würden Richterinnen und Richter die die Unabhängigkeit der Justiz und die Demokratie entschlossen verteidigen.
Der Besuch im Landgericht ist Teil unserer Vorbereitungen der Themenwochen “Demokratie und Vielfalt”, die es anlässlich des Erasmus-Jubiläums an unserer Schule im Oktober und November geben wird. Die Geschichts-AG wird die Ergebnisse ihrer Recherchen im März 2026 in Brüssel vorstellen, wo unsere Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit unserer dänischen Partnerschule auch das Europäische Parlament besuchen werden.